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   BFH, 23.09.2014 - VII B 202/13   

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https://dejure.org/2014,35469
BFH, 23.09.2014 - VII B 202/13 (https://dejure.org/2014,35469)
BFH, Entscheidung vom 23.09.2014 - VII B 202/13 (https://dejure.org/2014,35469)
BFH, Entscheidung vom 23. September 2014 - VII B 202/13 (https://dejure.org/2014,35469)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Tarifierung von Tintenkartuschen für Drucker - Keine revisionsrechtliche Überprüfung der warenbestandteilbezogenen Tatsachenwürdigung des FG

  • openjur.de

    Tarifierung von Tintenkartuschen für Drucker; Keine revisionsrechtliche Überprüfung der warenbestandteilbezogenen Tatsachenwürdigung des FG

  • Bundesfinanzhof

    KN Pos 3215, KN Pos 8443, FGO § 118 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2
    Tarifierung von Tintenkartuschen für Drucker - Keine revisionsrechtliche Überprüfung der warenbestandteilbezogenen Tatsachenwürdigung des FG

  • Bundesfinanzhof

    Tarifierung von Tintenkartuschen für Drucker - Keine revisionsrechtliche Überprüfung der warenbestandteilbezogenen Tatsachenwürdigung des FG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Pos 3215 KN, Pos 8443 KN, § 118 Abs 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO
    Tarifierung von Tintenkartuschen für Drucker - Keine revisionsrechtliche Überprüfung der warenbestandteilbezogenen Tatsachenwürdigung des FG

  • IWW

    § 115 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 135 Abs. 2 FGO

  • rewis.io

    Tarifierung von Tintenkartuschen für Drucker - Keine revisionsrechtliche Überprüfung der warenbestandteilbezogenen Tatsachenwürdigung des FG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Einordnung einer Tintenpatrone für einen Tintenstrahldrucker in die Kombinierte Nomenklatur mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • rechtsportal.de

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ; KNPos. 8443
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Einordnung einer Tintenpatrone für einen Tintenstrahldrucker in die Kombinierte Nomenklatur mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Einreihung von Tintenpatronen für Drucker

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 26.10.2006 - C-250/05

    Turbon International - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Einreihung von

    Auszug aus BFH, 23.09.2014 - VII B 202/13
    Die Klägerin hat die Rechtsfrage formuliert: "Sind in einer Tintenpatrone enthaltene mechanische Bauteile (Bongo-Pumpe, Feder, Ventil) und/oder ein elektronischer Chip als wesentliche Bauteile im Sinne der Rechtsprechung des EuGH in der Rechtssache C-250/05 ('Turbon II', Urteil vom 26. Oktober 2006, Slg. 2006, I-10531) sowie der einschlägigen Erläuterungen zu Position 3215 und 8443 dahin zu verstehen, dass eine Tintenpatrone ohne integrierten Druckkopf, die solche Bestandteile enthält, als Teil eines Druckers in Pos.
  • BFH, 28.02.2008 - VII B 121/07

    Zolltarif - Einreihung von Saccharose enthaltenden Halbwaren -

    Auszug aus BFH, 23.09.2014 - VII B 202/13
    Eine klärungsbedürftige Rechtsfrage ist insoweit nicht ersichtlich; die sich im Zusammenhang mit der AV 3 b und dem charakterbestimmenden Bestandteil einer Ware ergebenden Rechtsfragen sind geklärt (BFH-Beschluss vom 28. Februar 2008 VII B 121/07, BFH/NV 2008, 1015).
  • BFH, 27.06.2012 - VII B 57/11

    Unterlassene Protokollierung von Aussetzungsanträgen kein Verfahrensfehler i. S.

    Auszug aus BFH, 23.09.2014 - VII B 202/13
    Denn das prozessuale Rechtsinstitut der Nichtzulassungsbeschwerde dient nicht dazu, allgemein die Richtigkeit finanzgerichtlicher Urteile zu gewährleisten (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschluss vom 27. Juni 2012 VII B 57/11, BFH/NV 2012, 1623).
  • BFH, 18.02.2020 - VII R 15/18

    Tarifierung von Katzenkratzbäumen

    Die auf dieser Grundlage vorzunehmende Gesamtwürdigung und Gewichtung der festgestellten objektiven Merkmale der zu vergleichenden Stoffe oder Bestandteile ist eine dem Tatsachengericht vorbehaltene Würdigung, die auf tatsächlichem Gebiet liegt und daher einer revisionsrechtlichen Überprüfung nur eingeschränkt zugänglich ist (Senatsbeschluss vom 23.09.2014 - VII B 202/13, BFH/NV 2015, 69; Senatsurteil in BFH/NV 2019, 136).
  • BFH, 29.11.2022 - VII R 36/20

    Steuerfreie Verwendung von Energieerzeugnissen für die Schifffahrt

    An diese Feststellungen ist der Senat gemäß § 118 Abs. 2 FGO gebunden (vgl. Senatsbeschluss vom 23.09.2014 - VII B 202/13, BFH/NV 2015, 69, Rz 5, und Senatsurteil vom 28.02.2008 - VII B 121/07, BFH/NV 2008, 1015).
  • BFH, 28.02.2023 - VII R 21/20

    Zolltarifliche Einreihung bestimmter Lenk- und Bockrollen

    Eine solche Würdigung des charakterbestimmenden Bestandteils ist eine dem Tatsachengericht vorzubehaltende Aufgabe, die auf tatsächlichem Gebiet liegt und daher einer revisionsrechtlichen Überprüfung wiederum nur eingeschränkt zugänglich ist (Senatsbeschluss vom 23.09.2014 - VII B 202/13, BFH/NV 2015, 69; Senatsurteil in BFH/NV 2007, 1368).
  • BFH, 18.09.2018 - VII R 3/18

    Zolltarif: Einreihung sog. Katzenkratzbäume

    Soweit es danach dem FG --insofern ohne rechtliche Bindung an die VO Nr. 350/2014-- oblag, für die Waren des Streitfalls zu entscheiden, ob den vorhandenen Plüschgewirken oder den verarbeiteten Sisalseilen ein für die Waren höherer charakterbestimmender Einfluss zukam, ist seine Entscheidung rechtlich nicht zu beanstanden, denn der charakterbestimmende Stoff oder Bestandteil einer aus verschiedenen Stoffen oder Bestandteilen zusammengesetzten Ware ist anhand einer dem Tatsachengericht vorbehaltenen, revisionsrechtlich nur eingeschränkt überprüfbaren tatsächlichen Würdigung auf der Grundlage der festgestellten objektiven Beschaffenheitsmerkmale der Ware zu ermitteln (Senatsbeschluss vom 23. September 2014 VII B 202/13, BFH/NV 2015, 69).
  • FG Hamburg, 05.05.2021 - 4 K 40/17

    Zolltarifrecht: Einreihung von Beleuchtungskörpern (Leuchten und Lampen) in die

    Auf dieser Grundlage ist eine Gesamtwürdigung und Gewichtung der festgestellten objektiven Merkmale der zu vergleichenden Warenbestandteile vorzunehmen (BFH, Urteil vom 19. Dezember 2006, VII R 8/06, juris, Rn. 23; Beschluss vom 23. September 2014, VII B 202/13, juris, Rn. 5; BFH, Beschluss vom 12. Januar 2021, VII B 96/20, n.v.).
  • FG Hamburg, 28.05.2019 - 4 K 82/18

    Zollrecht; Tarifierung: Einreihung eines Multimediageräts für Kraftfahrzeuge

    Auf dieser Grundlage ist eine Gesamtwürdigung und Gewichtung der festgestellten objektiven Merkmale der zu vergleichenden Warenbestandteile vorzunehmen (BFH, Urteil vom 19. Dezember 2006, VII R 8/06, juris, Rn. 23; Beschluss vom 23. September 2014, VII B 202/13, juris, Rn. 5).
  • FG Hamburg, 09.05.2022 - 4 K 98/16

    Zollrecht, Zolltarif: Einreihung von Wasserhängematte als Campingartikel oder

    Auf dieser Grundlage ist eine Gesamtwürdigung und Gewichtung der festgestellten objektiven Merkmale der zu vergleichenden Warenbestandteile vorzunehmen (BFH, Urteil vom 19. Dezember 2006, VII R 8/06, juris, Rn. 23; Beschluss vom 23. September 2014, VII B 202/13, juris, Rn. 5; BFH, Beschluss vom 12. Januar 2021, VII B 96/20, n.v.).
  • FG Hamburg, 24.05.2016 - 4 K 100/13

    Zollrecht - Gemeinsamer Zolltarif: Einreihung von Multifunktionsgeräten mit

    Auf dieser Grundlage ist eine Gesamtwürdigung und Gewichtung der festgestellten objektiven Merkmale der zu vergleichenden Warenbestandteile vorzunehmen (BFH, Urteil vom 19.12.2006, VII R 8/06, Rn. 23; Beschluss vom 23.09.2014, VII B 202/13, Rn. 5, jeweils in: juris).
  • FG Hamburg, 21.05.2019 - 4 K 193/16

    Zollrecht: Einreihung eines Multimediamoduls für Kraftfahrzeuge

    Auf dieser Grundlage ist eine Gesamtwürdigung und Gewichtung der festgestellten objektiven Merkmale der zu vergleichenden Warenbestandteile vorzunehmen (BFH, Urteil vom 19. Dezember 2006, VII R 8/06, juris, Rn. 23; Beschluss vom 23. September 2014, VII B 202/13, juris, Rn. 5).
  • FG Hamburg, 22.10.2021 - 4 K 114/18

    Zolltarif: Einreihung von Teelichtgläsern als Dekorationsartikel bzw.

    Auf dieser Grundlage ist eine Gesamtwürdigung und Gewichtung der festgestellten objektiven Merkmale der zu vergleichenden Warenbestandteile vorzunehmen (BFH, Urteil vom 19. Dezember 2006, VII R 8/06, juris, Rn. 23; Beschluss vom 23. September 2014, VII B 202/13, juris, Rn. 5; BFH, Beschluss vom 12. Januar 2021, VII B 96/20, n.v.).
  • FG Hamburg, 31.01.2023 - 4 K 48/20

    Zur zolltariflichen Einreihung von Karnevalskostümen als Kleidung i.S. der Kap.

  • FG Hamburg, 17.08.2018 - 4 K 162/16

    Zoll- und tabaksteuerrechtliche Einreihung einer "Notfallzigarette"

  • FG Hamburg, 29.06.2020 - 4 K 235/16

    Zollrecht: Einreihung von Waschbecken und Badewannen aus Mineralguss

  • FG Hamburg, 04.09.2015 - 4 K 122/14

    Einreihung einer zusammengesetzten Ware: Einmaldecken für medizinische Zwecke

  • FG Hamburg, 25.01.2023 - 4 K 30/18

    Zolltarifliche Einreihung sog. Musterbücher mit Kunsthaaren zur

  • FG Hamburg, 19.01.2023 - 4 K 84/20

    Zollrecht: Gemeinsamer Zolltarif: Zur Einreihung einer sog.

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